Vorschriften
Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) enthält folgende Vorschriften:
Die elektrischen Installationen dürfen im normalen Betrieb und im
voraussehbaren technischen Störungsfall keinePersonen und Sachen
gefährden.
Für die Sicherheit von elektrischen Installationen ist neu der/die
Eigentümer/in verantwortlich, d.h. die Kontrolle derInstallationen
erfolgt nicht mehr durch das energieliefernde Werk. Das
energieliefernde Werk fordert den/die Eigentümer/in periodisch auf,
einen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Der/die Eigentümer/in beauftragt ein unabhängiges Kontrollorgan mit
der Prüfung der Installationen und erhältnach der Behebung von
eventuellen Mängeln den Sicherheitsnachweis.
Kontrollbewilligung
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg.dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf erforderlich.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.