Elektrokontrollen

Gut zu Wissen

Vorschriften

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) enthält folgende Vorschriften:

Die elektrischen Installationen dürfen im normalen Betrieb und im voraussehbaren technischen Störungsfall keinePersonen und Sachen gefährden.

Für die Sicherheit von elektrischen Installationen ist neu der/die Eigentümer/in verantwortlich, d.h. die Kontrolle derInstallationen erfolgt nicht mehr durch das energieliefernde Werk. Das energieliefernde Werk fordert den/die Eigentümer/in periodisch auf, einen Sicherheitsnachweis zu erbringen.

Der/die Eigentümer/in beauftragt ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Prüfung der Installationen und erhältnach der Behebung von eventuellen Mängeln den Sicherheitsnachweis.

Kontrollbewilligung

Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg.dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.

Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf erforderlich.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.



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